Gesetzliche Zuzahlung steigt ab 2027
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Gesetzliche Zuzahlung steigt ab 2027: Was Versicherte jetzt wissen sollten
Ab dem 01.01.2027 sollen sich die gesetzlichen Zuzahlungen für viele Leistungen im Gesundheitswesen erhöhen.
Dazu zählen verschreibungspflichtige Arzneimittel, Heilmittel wie Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie sowie weitere verordnete Leistungen.
Für viele Versicherte bedeutet das künftig höhere Eigenanteile bei der medizinischen Versorgung.
Was ist die gesetzliche Zuzahlung?
Die gesetzliche Zuzahlung ist der Betrag, den Versicherte bei bestimmten Leistungen selbst übernehmen müssen.
Sie wird gesetzlich festgelegt und fällt beispielsweise bei verschreibungspflichtigen Medikamenten an, die auf Rezept verordnet werden.
Die Apotheke entscheidet nicht über die Höhe der Zuzahlung. Diese Vorgaben werden durch den Gesetzgeber festgelegt.
Welche Änderungen sind geplant?
Nach aktuellem Stand soll die allgemeine Zuzahlung zum 01.01.2027 um rund 50 Prozent steigen.
Geplant sind unter anderem folgende Anpassungen:
- Mindestzuzahlung: von bisher 5 Euro auf künftig 7,50 Euro
- Höchstzuzahlung: von bisher 10 Euro auf künftig 15 Euro
- Krankenhausaufenthalt: von bisher 10 Euro auf künftig 15 Euro pro Tag
- Höchstdauer: Die bisherige Obergrenze von 28 Tagen pro Kalenderjahr bleibt bestehen
| Leistung | Bisher | Geplant ab 2027 |
|---|---|---|
| Mindestzuzahlung | 5,00 € | 7,50 € |
| Höchstzuzahlung | 10,00 € | 15,00 € |
| Krankenhausaufenthalt pro Tag | 10,00 € | 15,00 € |
Darüber hinaus ist vorgesehen, die Zuzahlungsbeträge künftig regelmäßig an die Entwicklung der Grundlohnrate anzupassen.
Dadurch können sich die Eigenanteile in den kommenden Jahren automatisch verändern.
Verdient die Apotheke an der Zuzahlung?
Diese Frage wird uns aktuell häufig gestellt.
Die Antwort lautet: Nein.
Die gesetzliche Zuzahlung wird von der Apotheke lediglich eingezogen und anschließend vollständig an die Krankenkassen weitergeleitet.
Die Apotheke erzielt daraus keinerlei Gewinn und hat keinen Einfluss auf die gesetzlich festgelegten Beträge.
100 % der gesetzlichen Zuzahlung werden an die Krankenkassen weitergeleitet. Die Apotheke profitiert finanziell nicht von diesen Beträgen.
Wer ist von den Änderungen betroffen?
Die geplanten Anpassungen betreffen insbesondere:
- Patientinnen und Patienten mit regelmäßig benötigten Medikamenten
- Menschen mit chronischen Erkrankungen
- Versicherte mit Heilmittelverordnungen, beispielsweise für Physiotherapie oder Ergotherapie
- Personen mit stationären Krankenhausaufenthalten
- Versicherte mit häuslicher Krankenpflege
Je nach persönlicher Situation können die zusätzlichen Kosten unterschiedlich ausfallen.
Gibt es Möglichkeiten zur Befreiung?
Unter bestimmten Voraussetzungen können Versicherte von gesetzlichen Zuzahlungen ganz oder teilweise befreit werden.
Dies betrifft insbesondere Menschen mit geringem Einkommen oder chronischen Erkrankungen.
Welche Voraussetzungen im Einzelfall gelten, hängt von Ihrer persönlichen Situation und den Regelungen Ihrer Krankenkasse ab.
Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen
Die geplanten Änderungen befinden sich derzeit noch im Gesetzgebungsverfahren.
Die erste Lesung im Bundestag ist für Juni 2026 vorgesehen.
Bis zur endgültigen Verabschiedung können sich einzelne Regelungen noch ändern.
Wir beraten Sie gerne
Höhere Zuzahlungen werfen verständlicherweise Fragen auf.
Unser Team informiert Sie gerne persönlich über die aktuell geltenden Regelungen, mögliche Befreiungen und die für Sie entstehenden Kosten.
Fragen zur Zuzahlung?
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